Echte Unfälle, das heißt, durch mechanisches Versagen an der Waffe
hervorgerufene Ereignisse, sind nach Jahrhunderten der Entwicklung sehr
selten geworden. Wenn ein Schaden entsteht sind mindestens zwei der
nachfolgenden Regeln verletzt worden. Die meisten unbeabsichtigten
Schussauslösungen geschehen im Zusammenhang mit dem Verstauen der Waffe
(Hineinschieben, Herausziehen aus dem Auto, einem Behältnis, dem
Halfter).
„Alle Waffen sind immer geladen“
die einzige Ausnahme besteht bei einer Waffe, mit deren Bedienung man
vertraut ist und bei der man sich von Gegenteil überzeugt hat; aber
auch nur solange man die Waffe in der Hand behält. Nimmt man eine Waffe
auf, oder bekommt sie überreicht, so gilt sie als geladen. Ungeladene
Waffen schießen am lautesten.
„Die Mündung der Waffe nie auf etwas richten, das man nicht zu
töten, zerstören (oder kaufen) bereit ist“ das gilt auch für die
passive Form (zeigen lassen). Dabei auch auf harte Oberflächen achten, von
denen ein Geschoss abprallen kann. Hinweis: Beim Ziehen der Waffe aus
dem Halfter ist es körpermechanisch nicht möglich, diese Regel durchgehend
zu befolgen.
„Finger weg vom Abzug, außer die Waffe ist auf das Ziel gerichtet
und die Entscheidung zu Schießen bereits getroffen“ die richtige
Position des Abzugsfingers ist nicht nur außerhalb des Abzugsbügels, sondern
so weit nach oben gestreckt, wie physisch möglich. Dies dient dazu, eventuelle
Auswirkungen von natürlichen Reaktionen (Greifreflex, Schreckreflex) zu
verhindern. Hinweis: Beim Ziehen (siehe Regel 2!!!) ist die Fingerposition
entscheidend. Beim Versorgen der Waffe auch auf Fremdkörper im Abzugsbereich
(z.B. Kleidung) achten.
„Beachte das Ziel und was davor und dahinter ist“ es wird
ausschließlich auf positiv identifizierte Ziele geschossen, und nicht auf
Geräusche, Schatten oder Bewegungen. Zwischen Mündung und Ziel dürfen sich
weder Personen noch Gegenstände befinden. Hinter dem Ziel muss ein
ausreichender Kugelfang vorhanden sein, da das Geschoss das Ziel verfehlen, es
durchdringen oder davon abgelenkt werden kann.
Am Schießstand besteht zu allen Zeiten und für jeden Gehörschutzpflicht.
Jeder Anwesende sorgt selbst und auf eigene Gefahr für ausreichenden
Gehörschutz.
Am Schießstand besteht zu allen Zeiten und für jeden Schutzbrillenpflicht.
Träger von optischen Brillen können auf eigene Gefahr ohne zusätzliche
Schutzbrille anwesend sein, sollen aber entweder direkt zum Ziel oder genau
weg vom Ziel schauen, da sonst eventuelle Geschossreste oder andere Objekte
an der Brille vorbei in das Auge gelangen könnten.
Alkohol und Schußwaffen passen nicht zusammen. Punkt.
Wer über sonstige Schutzausrüstung (Kopfbedeckung, Schutzkleidung, etc.)
verfügt, soll diese mitbringen. Mitgebrachte Schutzausrüstung ist jedenfalls
zu tragen.
Den Anweisungen der Standaufsicht ist Folge zu leisten. Missachtung von
Anweisungen oder Sicherheitsbestimmungen kann mit Standverweis geahndet werden.
Ein Standverweis begründet keine Ersatzansprüche hinsichtlich Standgebühren,
Kursgebühren oder sonstiger Art.
Waffen dürfen ausschließlich in Halftern geführt werden. Das Entfernen der
Waffe aus dem Halfter ist nur nach expliziter Anweisung durch die Standaufsicht
gestattet. Muss eine Waffe abgelegt oder in ein Behältnis gegeben werden, so
ist dies nur im entladenen Zustand erlaubt. Hinweis: Das Führen der Waffe
außerhalb des Schießstandes ist nur Inhabern eines österreichischen
Waffenpasses gestattet.
Manipulationen an der Waffe dürfen ausschließlich an der Feuerlinie oder in
der „Fummelecke“ und nur nach Erlaubnis der Standaufsicht durchgeführt werden.
Dies betrifft im besonderen Laden, Entladen, Störungsbehebung und Reinigung.
Das Ausprobieren von Ausrüstungsteilen und Waffen anderer Teilnehmer im
Zuge des Kurses ist grundsätzlich untersagt. Teilnehmer, die Leihausrüstung
verwenden, haben sich mit deren Bedienung vertraut zu machen. Die Standaufsicht
kann während einer Pause einzelnen Teilnehmern auf deren eigene Gefahr
eine Ausnahme gestatten – in diesem Fall sorgt die Standaufsicht jedoch
ausschließlich dafür, dass der Schießstand diesem Teilnehmer zur Verfügung
steht.
Die Teilnehmer sind angehalten, eventuellen Verstößen selbst Abhilfe zu
schaffen und ihr eigenes Risiko zu bestimmen indem sie an Übungen nicht
teilnehmen bzw. den vermeintlichen Gefahrenbereich verlassen.
Ich könnte heute sterben oder verletzt werden. Mir ist bewusst, dass trotz
der Sicherheitsbestimmungen und dem besten Bemühen der Standaufsicht niemand
verhindern kann, dass ich mir selbst oder einem anderen schade bzw. ich von
einem anderen geschädigt werde. Ich nehme auf eigene Verantwortung und auf
eigene Gefahr teil.
Ich überzeuge mich vor der Teilnahme an einer Übung davon, dass die
Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden und ich den Übungsablauf verstanden
habe. Eventuelle Zweifel melde ich sofort der Standaufsicht.
Ich bin mit der von mir verwendeten Ausrüstung vertraut bzw. ausreichend
vertraut gemacht worden. Für die Übungen verwende ich ausschließlich mir
vertraute Ausrüstung. Im Falle des dauernden oder zeitweiligen Ausfalls von
Ausrüstungsteilen sorge ich auf eigene Gefahr für Ersatz und mache mich
selbständig mit dessen Besonderheiten vertraut.
Ich bin für alle von mir abgegebenen Schüsse voll verantwortlich und
habe eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
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